Rechtsanwälte Ruskov und Kollegen haben diesen Rechner zum Berechnen von Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren für Verfahren vor den bulgarischen Gerichten erstellt. Die Rechtsanwaltshonorare werden nach der Verordnung über die minimale Rechtsanwaltsvergütung vom 09.07.2004 berechnet. Allerdings sind die Rechtsanwaltsgebühren in Bulgarien gem. Art. 1 der Verordnung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandant verhandelbar. Die Mindestvergütung kann jedoch nicht weniger als die in der Verordnung für die jeweiligen Rechtsdienstleistungen vorgesehene Vergütung betragen. Eine Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant über höhere Gebühren ist jedoch immer möglich. Im Rahmen einer Gerichtsprozesses in Bulgarien werden von der unterlegenen Prozesspartei auch höhere Anwaltsgebühren als die in der Verordnung vorgesehen erstattet, soweit das Gericht diese als angemessen ansieht.
Beim Erstellen des Rechners haben wir diese Rechtsdienstleistungen nicht aufgenommen, die gemäß der Verordnung einen festen Betrag aufweisen - z. B. die Gebühr für die Ehescheidung beträgt 600 BGN nach Art. 7 Abs. 2, Punkt 1 - und so weiter. Diese Gebühren können direkt aus der Verordnung entnommen werden und unterliegen nicht der Berechnung. Bitte beachten Sie dabei, dass die Anwaltsgebühren auf Grundlage des Streitwertes für jeden Einzelfall berechnet werden. So werden zum Beispiel die Anwaltshonorare für die Ausfertigung eines Vertrages auf Grundlage des Wertes des Vertragsgegenstandes, wie im Vertrag vereinbart, ausgerechnet. Bei Gerichtsverfahren berechnet sich der Streitwert aus der Hauptforderung und den Verzugszinsen.
Hinweis: Wir bitten Sie Fragen bezüglich der Weise, wie die Berechnung von den Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren erfolgt, an Ihren Anwalt zu richten. Falls Sie einen technischen Fehler bei der Berechnung bemerken, kontaktieren Sie uns per Email an office@ruskov-law.eu. Ihre Anmerkung wird überprüft und wenn ein Fehler festgestellt wird, so wird dieser so schnell wie möglich behoben.